Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion ab 14. April verpflichtend in Apotheken

Ab 14. April müssen alle Apothekenkunden verpflichtend einen den Mund-und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion tragen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr