Wohnzimmertests- Gratisabgabe in Apotheken

Wissenswertes darüber

28. Februar 2021

Öffentliche Apotheken sind ab 1. März 2021 bis aktuell 30. Juni 2021 dazu berechtigt, SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung kostenlos an bezugsberechtigte Personen abzugeben.

Wem dürfen diese Tests ausgehändigt werden? 

Alle Personen, die in Österreich versichert sind und vor dem 1. Jänner 2006 geboren sind, können sich diese kostenlosen Selbsttests in Apotheken abholen. Achtung: An all jene, die der eMedikation widersprochen oder sich generell von ELGA abgemeldet haben („Opt-Out“), können leider keine Tests abgegeben werden.

Wieviele Tests bekommt man, was muss man in der Apotheke vorweisen und welche Tests werden abgegeben?

Jede und jeder Anspruchsberechtigte erhält fünf kostenlose Antigen-Schnelltests pro Monat. 

Ecard mitnehmen

Um die „Wohnzimmertests“ zu erhalten, müssen Sie dem Apothekenpersonal Ihre ecard vorweisen. Sie erhalten 5 Tests auf einmal und das wird auf Ihrer ecard vermerkt. Dadurch wird sichergestellt, dass die „Gratis-Tests“ nicht mehrfach in verschiedenen Apotheken bezogen werden.

Bei den Gratis-Selbsttests handelt es sich um Antigen-Schnelltests, die mit Abstrich aus dem vorderen Nasenbereich durchgeführt werden können. Jede und jeder kann (und soll!) diesen Test selbst zuhause durchführen. Die genaue Anleitung liegt den Tests bei, natürlich klären wir Sie auch gern in der Apotheke über die Anwendung auf. 

Wann kann man die Tests abholen? 

Die Auslieferung der Tests hat sich ein wenig verzögert. sind derzeit noch mit der Umkonfektionierung der Testkits beschäftigt. Deshalb bitten wir Sie erst ab 15. März zu den Öffnungszeiten unserer Apotheke Ihr Testset abzuholen. (Mo-Sa von 8 bis 12 Uhr und Mo-Fr von 14 bis 18 Uhr). Es ist nicht notwendig, die Tests gleich zu Beginn des Monats abzuholen, die Selbsttests werden laufend nachgeliefert. 

Gelten die Selbsttests als Eintrittstests?

Nein, die Antigen-Tests für zuhause sind nur zur Eigenkontrolle gedacht und gelten nicht als „Eintrittstest“ bei Frisören oder anderen Dienstleistern. Sie können auch nicht für den Besuch von Alten- oder Pflegeheimen verwendet werden.